Elternberatung

Elternberatung, Erziehungsberatung, Elterncoaching: Es gibt viele verschiedene Bezeichnungen. Für mich ist Ihr persönliches Anliegen das Wesentliche.

Ich unterstütze Sie bei der Erarbeitung

  • Sensibilisierung der Bedürfnisse Ihres Kindes/Ihrer Kinder
  • Einer kooperativen Elternschaft
  • Einem Mindestmaß an elterlicher Kommunikation
  • Trennung der Eltern- und Paarebene
  • Entwicklung neuer Verhaltens- und Handlungsmöglichkeiten

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AusStrG

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AusStrG ist eine verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung.

Eltern werden sensibilisiert, wie es ihren Kindern in der Trennungs- und Scheidungssituation geht und was sie brauchen, um die Trennung/Scheidung gut zu bewältigen. Sie erhalten Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie sie ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die dem Gericht vorzulegen ist.

Weitere Informationen zur Elternberatung vor Scheidung

Setting

Einzelberatung und Paarberatung.

Eine Einheit Elternberatung dauert 50 Minuten.

Eine Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AusStrG dauert zwischen 60 und 90 Minuten.

Absageregelung

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte unbedingt ab. Wird ein Termin nicht 48 Stunden im Vorhinein abgesagt, so kommt es zur Verrechnung des vollen Honorars dieser Stunde.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut_innen sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet.